Informationen zu den Behandlungskosten
Wir rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung in der Regel mit dem 1-fachen Satz ab. Nur bei besonders hohem Aufwand oder im Notdienst wird der 2-3 fache Satz der Gebührenordnung berechnet.
Wenn Sie für eine Leistung einen Kostenvoranschlag wünschen sprechen Sie uns gerne darauf an. Bitte bedenken Sie dabei, dass Kostenvoranschläge nur erstellt werden können, wenn wir Ihr Tier zuvor untersuchen konnten.
Arzneimittel werden nach der Arzneimittel-Preisverordnung berechnet.
Bitte beachten Sie beim Kauf von Arzneimitteln, dass wir diese aus rechtlichen Gründen nicht zurück nehmen können.
Falls Sie Fragen zu einer Rechnung haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen!
Wir sind gerne für Sie da.